Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei betreut sämtliche Fragestellungen, welche die verschiedenen Formen von Gesellschaften, inklusive der börsennotierten, und die Beziehung letzterer zu ihren Gesellschaftern betreffen. Sie berät Mandanten mit Sitz in Italien und im Ausland in allen Angelegenheiten des Gesellschaftsrechts, begleitet sie bei der Wahl der Gesellschaftsform, bei der Bestimmung der Corporate Governance, bei der Gesellschaftsgründung, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit und in Fragen des daily business (der ordentlichen Verwaltung bzw. Geschäftsführung) und der diesbezüglichen Vertragsgestaltung. Sie betreut darüber hinaus außerordentliche Geschäftsvorgänge und Transaktionen, auch solche grenzüberschreitender Art (Mergers & Akquisitionen, Spaltungen, Restrukturierungen etc.). Ferner berät Sie unser Team auch bei Liquidationen und in insolvenzrechtlichen Fragen.

Allgemeines Zivil- und Handelsrecht

BDC Studio legale berät und betreut Sie in allen juristisch relevanten Bereichen, welche Ihre wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit, den Handel sowie die diesbezüglichen Verträge und Rechtsgrundlagen betreffen. Unsere Rechtsberater sind überdies im Recht des internationalen Handels, inkl. des internationalen Kaufrechts beweglicher Gegenstände (CISG) sowie im Handelsvertreter- und Vertriebsrecht versiert.

Prozessrecht & Nationale und Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Kanzlei vertritt italienische und ausländische Mandanten vor Gericht, insbesondere im Rahmen von Rechtstreitigkeiten zivil-, handels- und gesellschaftsrechtlicher Natur, in Fragen des Bank- und Kapitalanlagerechts und insgesamt in denjenigen Rechtsbereichen, in denen BDC Studio legale ihre Beratungstätigkeit anbietet.

Die Anwälte der Kanzlei verfügen über langjährige und fundierte Erfahrungen im Zivilprozessrecht, treten vor staatlichen Gerichten wie auch im Rahmen von nationalen und internationalen Schiedsverfahren auf, sowohl solchen, die von den bedeutenden in- und ausländischen Institutionen (z.B. die IHK Paris) verwaltet werden als auch bei ad hoc Verfahren.

Dank unserer fundierten Kenntnisse prozessrechtlicher Natur und im Bereich der (inter)nationalen Schiedsverfahren sind wir in der Lage, unseren Mandaten auch in komplexen Auseinandersetzungen und solchen, die durch ausländische Gesetze geregelt werden, zur Seite zu stehen.

Grundstücks- und Immobilienrecht, Städtebaurecht

Unsere Kanzlei ist in den verschiedenen Bereichen des Immobilienrecht tätig (inklusive des Miet-, Makler- und Architektenrechts). Sie bietet ihren Mandanten eine allumfassende und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Assistenz bei sämtlichen bereichbezogenen Fragen an (bspw. bei der Vertragsgestaltung, beim Kauf und der Veräußerung, bei der Bildung und Entwicklung komplexer und grösserer Immobilieneinheiten und -vorhaben, von Immobilien-Portfolios, spin-off etc). Über die juristische Beratung hinaus vermitteln wir über qualifizierte Partner auch Beistand organisatorischer und verwaltungsmässiger Natur.

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei berät sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht, wobei sie vorwiegend Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer vertritt.

Das Spektrum der Interessenvertretung umfasst alle Teilaspekte des Arbeitsrechts, beginnend mit der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, über die Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen (um Arbeitsbedingungen, Vergütungsfragen, Kündigungsandrohungen oder Kündigungen etc.), in Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Gewerkschaften und Betriebsräte sowie anderer kollektiver Interessenvertretungsorgane bis zur Interessenwahrnehmung bei Sozialplanverhandlungen oder in Einigungsstellenverfahren.

Familien- und Erbrecht

Unsere Rechtsberater verfügen über fundierte Kenntnisse, nicht nur außergerichtlicher, sondern auch prozessrechtlicher Natur, im Bereich des Erbrechts (Erbengemeinschaften, Teilungen, Schenkungen etc.) sowie des Familienrechts (Ehetrennungen, Scheidungen, Minderjährigenschutz etc.).

Europarecht

Unsere Kanzlei betreut und vertritt ihre Mandanten in europarechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen. Unser Erfahrungsschatz in diesem Rechtsgebiet beschränkt sich nicht allein auf das Kartellrecht und staatliche Beihilfen, sondern umfasst auch Fragestellungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Niederlassungsfreiheit innerhalb des europäischen Raums. Wir wirken ferner bei der (vor-)vertraglichen Gestaltung von Vereinbarungen mit, die innerhalb der europäischen Union getroffen werden.

Schliesslich betreut unser Team Sie in Zusammenarbeit mit Experten des öffentlichen Rechts bzw. Vergaberechts auch bei den Prozeduren, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge relevant sind (Assistenz bei Ausschreibungen, Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen)

Internationales Privatrecht

Unsere Rechtsberater haben fundierte Kenntnisse in Fragen, die grenzüberschreitende Rechtsverhältnisse und streitige Auseinandersetzungen betreffen und bei denen das internationalen Privat- (kurz IPR) und Zivilprozessrecht ihre Bedeutung entfalten. Dieser Rechtsbereich bezieht sich in erster Linie auf diejenigen Normen (sog. Konfliktnormen) des nationalen Rechts, die regeln, welches (materielle) Recht inländische Subjekte und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben und solche des internationalen Zivilprozessrechts, die sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und der internationalen Rechtshilfe befassen.

Unser Erfahrungsschatz erstreckt sich schliesslich auch auf die Gestaltung internationaler Verträge, das internationale Kauf-, Handels- und Gesellschaftsrecht und diesbezügliche Konventionen, Übereinkommen bzw. Abkommen. Unser Team ist daher der ideale Ansprechpartner für die optimale Realisierung von (Handels)projekten jeglicher Art, welche eine Auslandsberührung aufweisen.

Deutsches Recht & Rechtsvergleich

Um den Bedürfnissen unserer deutschsprachigen Klientel und Mandanten mit Interessen in deutschsprachigen Ländern optimal entsprechen zu können, hat unsere Kanzlei einen sog. German Desk eingerichtet. Es wird Ihnen ein Rechtberater zur Verfügung gestellt, der sowohl eine deutsche wie auch eine italienische Anwaltszulassung besitzt, und der im übrigen von unserem italienischen Anwaltsteam unterstützt wird. Wir sind dementsprechend dazu in der Lage, Sie auch von Italien aus im deutschen Recht zu beraten und Sie vor deutschen Behörden und Gerichten angemessen zu vertreten und zu verteidigen.

Darüber hinaus erstellen wir rechtsvergleichende Studien (insb. unter Bezugnahme auf das italienische, deutsche, österreichische, scheizerische, englische und amerikanische Recht) für private und öffentliche Auftraggeber und Institutionen mit Interesse an ausländischen Rechtssystemen.

Gewerblicher Rechtsschutz, Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht

BDC Studio legale berät und betreut seine Mandanten auch im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes und beim Schutz des geistigen Eigentums, Urheberrechten, im Bereich des Markenrechts und anderer (Unterscheidungs)zeichen, Domain-Namen und schließlich bei der diesbezüglichen Vertragsgestaltung und -verhandlung (z.B. Abtretungsvereinbarungen, Lizenzen, Herausgeber/Verlagsverträge etc.). Unsere Rechtsberater sind ferner im Wettbewerbsrecht und bei der Verteidigung von Persönlichkeitsrechten versiert.

 

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  1. Forderungseinziehung