Arbeitsrecht
Unsere Kanzlei berät sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht, wobei sie vorwiegend Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer vertritt.
Das Spektrum der Interessenvertretung umfasst alle Teilaspekte des Arbeitsrechts, beginnend mit der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, über die Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen (um Arbeitsbedingungen, Vergütungsfragen, Kündigungsandrohungen oder Kündigungen etc.), in Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Gewerkschaften und Betriebsräte sowie anderer kollektiver Interessenvertretungsorgane bis zur Interessenwahrnehmung bei Sozialplanverhandlungen oder in Einigungsstellenverfahren.