Internationales Privatrecht
Unsere Rechtsberater haben fundierte Kenntnisse in Fragen, die grenzüberschreitende Rechtsverhältnisse und streitige Auseinandersetzungen betreffen und bei denen das internationalen Privat- (kurz IPR) und Zivilprozessrecht ihre Bedeutung entfalten. Dieser Rechtsbereich bezieht sich in erster Linie auf diejenigen Normen (sog. Konfliktnormen) des nationalen Rechts, die regeln, welches (materielle) Recht inländische Subjekte und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben und solche des internationalen Zivilprozessrechts, die sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und der internationalen Rechtshilfe befassen.
Unser Erfahrungsschatz erstreckt sich schliesslich auch auf die Gestaltung internationaler Verträge, das internationale Kauf-, Handels- und Gesellschaftsrecht und diesbezügliche Konventionen, Übereinkommen bzw. Abkommen. Unser Team ist daher der ideale Ansprechpartner für die optimale Realisierung von (Handels)projekten jeglicher Art, welche eine Auslandsberührung aufweisen.