Deutsches Recht & Rechtsvergleich

Um den Bedürfnissen unserer deutschsprachigen Klientel und Mandanten mit Interessen in deutschsprachigen Ländern optimal entsprechen zu können, hat unsere Kanzlei einen sog. German Desk eingerichtet. Es wird Ihnen ein Rechtberater zur Verfügung gestellt, der sowohl eine deutsche wie auch eine italienische Anwaltszulassung besitzt, und der im übrigen von unserem italienischen Anwaltsteam unterstützt wird. Wir sind dementsprechend dazu in der Lage, Sie auch von Italien aus im deutschen Recht zu beraten und Sie vor deutschen Behörden und Gerichten angemessen zu vertreten und zu verteidigen.

Darüber hinaus erstellen wir rechtsvergleichende Studien (insb. unter Bezugnahme auf das italienische, deutsche, österreichische, scheizerische, englische und amerikanische Recht) für private und öffentliche Auftraggeber und Institutionen mit Interesse an ausländischen Rechtssystemen.