Das italienische Gesetz Nr. 132/2025 zur künstlichen Intelligenz (KI) tritt in Kraft: Italiens Reaktion auf die EU Verordnung zur KI
Am 10. Oktober 2025 trat in Italien das Gesetz 132/2025 in Kraft, Italiens erste gesetzliche Antwort auf die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, den neuen europäischen Rechtsrahmen für KI. Die EU-Verordnung stellt den ersten Versuch dar, die Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz systematisch zu regulieren, basierend auf einem risikobasierten Ansatz.
Der europäische Gesetzgeber hat KI-Systeme in vier Kategorien eingeteilt (vom unvertretbaren Risiko bis zum minimalen Risiko) und für Hochrisikosysteme, wie sie etwa im Gesundheitswesen, in der Justiz, kritischen Infrastrukturen, bei der Arbeit und Bildung eingesetzt werden, strenge Pflichten vorgesehen. Zu dieser Kategorie zählen auch Systeme im notariellen Bereich und allgemein in der Rechtsverwaltung, sofern sie Grundrechte oder das öffentliche Vertrauen betreffen.
Der italienische Gesetzgeber hat nun gesetzlich festgelegt, dass KI von Berufsträgern nur als unterstützendes Instrument bei ihrer professionellen Tätigkeit verwendet werden darf, wobei die menschliche Tätigkeit Vorrang haben muss und Mandanten über die Nutzung derr KI informiert werden müssen. Der italienische Consiglio Nazionale Forense hat daher eine Richtlinie und ein Formular erstellt, die Anwälte im Umgang mit Mandanten und betreuten Parteien nutzen können (der Text ist verfügbar unter: https://shorturl.at/NZpZC).
Für Notare bedeutet dies, dass KI keinesfalls die persönliche Intervention in der sensiblen Phase der Ermittlung des Parteiwillens ersetzen darf. Das neue Gesetz zeigt daher Wege für eine konforme Nutzung auf, mit besonderem Augenmerk auf die Pflichten und die Verantwortung von Berufsträgern.
Während das Gesetz die Zentralität menschlicher Tätigkeit schützen will, bestätigt es zugleich die Notwendigkeit, Transparenz, Sicherheit und Zuverlässigkeit beim Einsatz von KI zu gewährleisten, ohne zusätzliche Einschränkungen über die EU-Verordnung hinaus einzuführen.


