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Neuigkeiten

Schiedsverfahren „Made in Germany“: Neue Gesetzesinitiative zur Stärkung des Schiedsstandorts Deutschland

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vorgelegt, um den Schiedsstandort Deutschland zu stärken.

Vorgesehen sind u. a. Schiedsverhandlungen per Video, elektronische Schiedssprüche sowie flexiblere Formvorgaben für Schiedsvereinbarungen, wobei die Dokumentation der Schiedsvereinbarung zu Beweiszwecken jedoch erforderlich bleibt.

Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sollen Verfahren vor staatlichen Gerichten teilweise auch auf Englisch möglich sein. Vor hierfür in einigen Bundesländern eingerichteten Commercial Courts sowie dem BGH sollen unter bestimmten Voraussetzungen Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren auch auf Englisch geführt werden können.

Zudem ist eine erleichterte Veröffentlichung von Schiedssprüchen geplant, um Transparenz und Akzeptanz zu erhöhen, bei gleichzeitigem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, der jedoch wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht verabschiedet werden konnte. Es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzesinitiative, die sich derzeit auf der Stufe eines Referentenentwurfs befindet, tatsächlich weiterverfolgt und umgesetzt wird.

Unter dem folgenden Link sind der Referentenentwurf vom 27.1.2026 und eine Synopse des Schiedsverfahrensrechts verfügbar: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Modernisierung_Schiedsverfahrensrecht.html